Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Wer Antworten sucht, auf die er sich verlassen kann, braucht das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihm weiterhilft.
Sachverständige erstellen Gutachten zu Leistungen von Handwerkern, ihren Waren und Preisen. Sachverständige erfüllen im Wirtschaftsleben eine wichtige Aufgabe. Sie sind es, die unparteiisch, objektiv und gewissenhaft sowohl Privatpersonen als auch dem Gericht bei der Klärung von fachlichen Problemen ratgebend zur Seite stehen. Gegebenenfalls verhindern sie mit ihrem Gutachten den gerichtlichen Streit oder tragen entscheidend zur Urteilsfindung bei.
Durch die Handwerkskammer werden Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt – Prädikate, die nicht nur eine geschützte Bezeichnung darstellen. Öffentlich bestellt werden kann nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachgewiesen hat. Er wird darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie sein Gutachten unparteiisch zu erstellen. Außerdem hat er die Schweigepflicht und die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Dadurch heben sich die Sachverständigen ab. Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erkennt man an seinem offiziellen Ausweis, in dem Personalien, Bestellungsbehörde und sein Sachgebiet angegeben sind, und an seinem Rundstempel.
Ihr Wissen stellen Ihnen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung.
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