Vermittlung bei Beschwerden
Zur Entlastung der Gerichte, aber auch zur Wiederherstellung des guten Verhältnisses zwischen Handwerkern und Kunden sind bei den Handwerkskammern Vermittlungsstellen eingerichtet.
Diese von der Handwerksordnung vorgesehene Institution vermittelt in Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern im Bezirk der Handwerkskammer Stuttgart und ihren Auftraggebern, um nach Möglichkeit eine gütliche und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Es handelt sich um eine zurückhaltende Vermittlung, bei deren Scheitern eine abschließende Entscheidung der Handwerkskammer, beispielsweise ein Schiedsspruch, nicht möglich ist.
Die Vermittlung erfolgt auf schriftlichem Weg. Der Kunde reicht hierfür eine Sachverhaltsschilderung ein mit dem Hinweis, dass eine Vermittlung zwischen ihm und dem betroffenen Handwerker gewünscht wird. Diese Sachverhaltsschilderung wird als Grundlage genommen, um das Mitgliedsunternehmen zur Stellungnahme aufzufordern.
Das Vermittlungsgesuch richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Handwerkskammer Stuttgart
Rechtsabteilung
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart